Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ferienprogramm-Kraichgau/Sozialtherapeutische Praxis

§ 1 Die Mindestteilnehmerzahl für ein Angebot beträgt 4 Personen (wenn nicht anders vereinbart). Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande. Über die Annahme, die keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung.

§ 2 Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Bestätigung/Rechnung überweisen Sie uns bitte die auf der Bestätigung/Rechnung ausgewiesene Betrag.

§ 3 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in unserem Angebot , so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, verbindlich. Unsere Leistungen beinhalten die Begleitung vom Menschen mit Unterstützungsbedarf, um ihnen ausgewählte Programme zu ermöglichen, sowie Übernachtungen und Verpflegung wie ausgeschrieben.                                                                                     

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, ebenso Änderungen oder  Abweichungen bezüglich der Programmvorschläge.                                                                        

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

§ 4  Treten Sie von dem Vertrag zurück wird die Teilnahmegebühr bis zwei Wochen vor Angebotsbeginn zurückerstattet.                                                

Für den Ablauf der Reisebegleitung ist es notwendig, dass Sie am vereinbarten Ankunftstag bis spätestens 22:00 bei uns eintreffen, da wir an den Folgetagen programmbedingt unterwegs sind.                                       

Die Nichteinhaltung dieser Bedingung gilt als Nichterscheinen. In diesem Falle wird die geleistete Zahlung nicht zurückerstattet.

 § 5 Gerne können Sie Ihre eigenen medizinischen Hilfsmittel mitnehmen. Für die Funktionsfähigkeit mitgeführter Hilfsmittel übernehmen wir keine Verantwortung.

§ 6 Die Mindestteilnehmer*innenzahl einer Reisebegleitung beträgt 4 Personen. Ferienprogramm-Kraichgau/Sozialtherapeutische Praxis kann bis 14 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten. In jedem Fall wird Ferienprogramm-Kraichgau/Sozialtherapeutische Praxis Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung hiervon in Kenntnis setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung schnellstmöglich zusenden. Wenn zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar ist, daß die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten. Eventuell erfolgte Zahlungen  erstatten wir Ihnen unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung.